Die EU kommt zu dem Schluss, dass Apple im Musik-Streaming-Geschäft eine beherrschende Stellung gegenüber seinen Wettbewerbern behält.
Die Europäische Kommission macht Apple für schuldig
Im Juni 2020 leitete die Europäische Kommission eine Untersuchung der Praktiken von Apple im Musik-Streaming-Geschäft ein, die nun mit der Entscheidung abgeschlossen wurde, Apple Music gegenüber Spotify und anderen Musik-Streaming-Plattformen zu bevorzugen.
Dies hat die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Margrethe Vestager, über ihren Twitter-Account mitgeteilt, wo sie die vorläufigen Schlussfolgerungen der Kommission mitgeteilt hat. Die auf Ersuchen von Spotify eingeleitete Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die 30% ige Provision, die Apple für bezahlte Anträge in seinem App Store berechnet, eine Praxis darstellt, die dem freien Wettbewerb zuwiderläuft.
Im Fall von Musik-Streaming bietet Apple Music seine Plattform für denselben Markt wie beispielsweise Spotify an, erhebt jedoch keine solche Gebühr, wodurch seine beherrschende Stellung missbraucht und der freie Wettbewerb durch Einschränkung der Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher behindert wird. Dies verstößt ausdrücklich gegen Artikel 102 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
Obwohl Apple im November letzten Jahres eine Reduzierung seiner Provision von 30% auf 15% für kleine Entwickler angekündigt hat, hat die Europäische Kommission auch Videospielentwickler ins Rampenlicht gerückt.
Wenn Apple endgültig für schuldig befunden wird, droht eine Geldstrafe in Höhe von 23 Milliarden Euro.