Microsoft und Apple beziehen derzeit Stellung in der Europäischen Union (EU). Ihre Mission: Befreiung von den strengen Vorschriften des Digital Markets Act (DMA) sicherzustellen. Aber warum stehen Microsofts Bing und Apples iMessage im Mittelpunkt dieser Debatte und wie wollen diese Tech-Titanen beweisen, dass sie nicht ganz in die „Gatekeeper“-Form passen?
Microsoft und Apple plädieren dafür, Bing und iMessage von der Liste der „Gatekeeper“ der Europäischen Union zu streichen. Sie machen geltend, dass diese Dienste nicht groß genug oder einflussreich seien, um eine Aufnahme in den Digital Markets Act zu rechtfertigen. Dieses Gesetz wurde im September 2022 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erlassen und zielt darauf ab, das Verhalten großer Technologieunternehmen in der EU zu regulieren.
Der Digital Markets Act (DMA), der die Technologiebranche grundlegend verändern wird, zielt darauf ab, fairen Wettbewerb und Innovation in ganz Europa zu fördern. Die Europäische Kommission, die Exekutive der EU, bereitet sich darauf vor, am 6. September ihre Liste der designierten Gatekeeper vorzustellen.
Diese Gatekeeper, die übergreifende Unternehmen und deren spezifische Dienstleistungen umfassen, unterliegen verschiedenen Regeln hinsichtlich Interoperabilität und Wettbewerb. Das Ziel? Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und sicherzustellen, dass sich Technologiegiganten an die Regeln halten. Diese Entwicklung rückt Unternehmen wie Amazon, Alphabet, Meta, ByteDance, Samsung, Microsoft und Apple ins Rampenlicht der Regulierungsbehörden.
Technologiegiganten werden auf der Gatekeeper-Liste der EU stehen
Die Europäische Kommission bereitet die Veröffentlichung einer Liste der designierten Gatekeeper am 6. September vor. Bei diesen Gatekeepern handelt es sich um Unternehmen mit erheblicher Marktmacht, die die im Digital Markets Act (DMA) festgelegten Interoperabilitäts- und Wettbewerbsregeln einhalten müssen.
Bekannte Technologiegiganten wie Apple, Microsoft, Amazon, Alphabet (Google), Meta (Facebook), ByteDance und Samsung wurden bereits als potenzielle Gatekeeper identifiziert. Die Kommission wird jedoch die spezifischen Dienstleistungen und Bereiche ihres Geschäfts festlegen, die diesen Regeln unterliegen. Nach ihrer Benennung haben diese Unternehmen bis März 2024 Zeit, die Vorschriften des DMA einzuhalten.
Microsoft und Apple wollen dem nicht nachkommen
Es wird Berichten zufolge nicht erwartet, dass Microsoft die Einstufung seiner Windows-Plattform als Gatekeeper anfechten wird. Allerdings argumentiert das Unternehmen damit, dass seine Suchmaschine Bing im Vergleich zu Google einen relativ geringen Anteil am Suchmarkt habe.
Microsoft befürchtet, dass die Umsetzung bestimmter Anforderungen, etwa die Gewährung des Zugangs zu konkurrierenden Suchmaschinen für Benutzer, den Marktanteil von Bing weiter verringern könnte. Dieses Argument ist Teil der Reaktion von Microsoft auf mögliche regulatorische Anforderungen im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) in der Europäischen Union.
Berichten zufolge prüft Apple Möglichkeiten, App-Stores von Drittanbietern und Sideloading auf iOS zuzulassen, um den erwarteten regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Allerdings argumentiert Apple, dass sein iMessage-Dienst nicht die Nutzerschwelle des Digital Markets Act (DMA) von 45 Millionen aktiven monatlichen Nutzern erreicht und daher nicht zur Zusammenarbeit mit anderen Messaging-Diensten verpflichtet werden sollte.
Obwohl Apple die Benutzerzahlen von iMessage nicht offiziell bekannt gegeben hat, gehen Schätzungen davon aus, dass es weltweit etwa eine Milliarde Benutzer haben könnte, wie in erwähnt FT-Bericht.
Die Liste der digitalen Gatekeeper, die voraussichtlich am 6. September veröffentlicht wird, enthält Regeln, die erhebliche Auswirkungen haben könnten. Mit diesen Regeln soll verhindert werden, dass Unternehmen ihre eigenen Dienste gegenüber denen der Wettbewerber bevorzugen und den Nutzern die Möglichkeit nehmen, vorinstallierte Software oder Apps zu deinstallieren.
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Source: iMessage und Bing sind möglicherweise vom DMA der EU ausgenommen