OpenAI hat seine Urheberrechtsrichtlinie für Sora, sein KI-Videogenerierungsmodell, rasch überarbeitet, nachdem weit verbreitete Bedenken hinsichtlich möglicher Verletzungen des geistigen Eigentums bestehen. In einem Blogbeitrag vom 3. Oktober kündigte CEO Sam Altman einen neuen Opt-in-Ansatz für Urheberrechtsinhaber an.

Die Richtlinienänderung erfolgt, nachdem letzte Woche zahlreiche von Sora erstellte Videos mit Charakteren aus japanischen Spiele- und Anime-Studios – darunter Nintendo, Pokémon, One Piece, Demon Slayer und Studio Ghibli – online verbreitet wurden. Ein bemerkenswertes Beispiel war ein zehn Sekunden langes, fotorealistisches Video, das Altman umgeben von Pokémon zeigt und in dem er sagt: „Ich hoffe, Nintendo verklagt uns nicht.“

Altman gab an, dass OpenAI den Rechteinhabern „eine detailliertere Kontrolle über die Generierung von Charakteren“ bieten wird, ähnlich wie bei bestehenden Opt-in-Modellen für Ähnlichkeiten. Die neue Richtlinie verlangt von Urheberrechtsinhabern, die Nutzung ihres geistigen Eigentums in von Sora generierten Inhalten ausdrücklich zu gestatten.

Interessanterweise schien das Modell unterschiedliche regionale geistige Eigentumsrechte unterschiedlich zu handhaben. Während Sora bereitwillig Videos mit japanischen Schriftzeichen erstellte, schien es Eingabeaufforderungen einzuschränken, die amerikanisches geistiges Eigentum wie Marvel und Disney betrafen.

Der japanische Anwalt und Abgeordnete des Repräsentantenhauses Akihisa Shiozaki betonte die möglichen rechtlichen und politischen Auswirkungen und forderte sofortige Maßnahmen zum Schutz japanischer Urheber und der inländischen Content-Industrie.

OpenAI würdigte die „bemerkenswerte kreative Leistung Japans“ und brachte sein Bewusstsein für die tiefe Verbindung zwischen Nutzern und japanischen Inhalten zum Ausdruck, was einen differenzierten Ansatz zum Umgang mit Urheberrechtsbedenken in KI-generierten Medien signalisierte.