Die Financial Services Commission (FSC) von Südkorea hat erklärt dass ab Juli 2024 Anleger digitaler Vermögenswerte Anspruch auf Zinsen auf ihre an Börsen gehaltenen Einlagen haben. Diese Regelung gilt jedoch nicht für NFTs und CBDCs.
Vorschriften zum Umgang mit virtuellen Vermögenswerten
Börsen müssen die Kundeneinlagen von ihren eigenen Vermögenswerten trennen und sie einer Bank anvertrauen. Darüber hinaus müssen sie 80 % ihrer Münzbestände in einer Cold Wallet aufbewahren. Die Richtlinie wird im „Durchsetzungsbeschluss und den Aufsichtsbestimmungen des Virtual Asset User Protection Act“ detailliert beschrieben.
Der FSC stellte klar, dass NFTs und CBDCs im Rahmen der neuen Richtlinie vom Zinsvorteil ausgeschlossen sind. Ausnahmen gelten jedoch, wenn als NFTs klassifizierte Token als Zahlungsmittel fungieren und in großer Zahl ausgegeben werden, wodurch sie möglicherweise als virtuelle Vermögenswerte eingestuft werden, die bei Einzahlung in Börsen verzinslich sind.
Börsen müssen die Einlagen der Nutzer von ihren Vermögenswerten trennen und sie einer Bank anvertrauen. Darüber hinaus müssen mindestens 80 % des wirtschaftlichen Wertes von Münzen in einer kalten Geldbörse gespeichert werden, um Risiken wie Hacking zu mindern. Darüber hinaus führte das FSC Maßnahmen zum Umgang mit Hacking-Vorfällen und Cyber-Schwachstellen ein und verpflichtete Betreiber virtueller Vermögenswerte, Versicherungen abzuschließen oder Rücklagen zu bilden.
Verbot der Sperrung von Ein- und Auszahlungen
Die neuen Vorschriften verbieten auch die Sperrung von Ein- oder Auszahlungen, außer wenn dies erforderlich ist, beispielsweise im Falle eines Hacks oder anderer Cyber-Schwachstellen. Diese Maßnahme ist nur auf Antrag von Gerichten, Ermittlungsbehörden und Finanzbehörden zulässig, um sicherzustellen, dass die Gelder der Nutzer zugänglich und sicher bleiben.
Breiterer Regulierungsrahmen
Der FSC arbeitet daran, Klarheit in den Vorschriften für virtuelle Vermögenswerte zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Bemühungen haben die Finanzaufsichtsbehörden in Südkorea Regelungsentwürfe herausgegeben, nach denen Unternehmen, die Kryptowährungen halten oder ausgeben, ab 2024 ihre Bestände in Finanzberichten offenlegen müssen. Dazu gehört die Bereitstellung von Informationen zu Gewinnen, Buchwert und dem geschätzten Marktwert ihrer Kryptowährungen.
Diese Richtlinie stellt einen bedeutenden Schritt in Südkoreas Ansatz zur Regulierung der sich schnell entwickelnden digitalen Asset-Landschaft dar und bringt Innovation mit Anlegerschutz und Marktintegrität in Einklang.
Source: Südkorea schließt NFTs und CBDCs vom Krypto-Zinsmandat aus