Die Europäische Union hat ein neues Kartellverfahren eingeleitet, das darauf abzielt, die Einhaltung des Digital Markets Act (DMA) durch große Plattformen zu verschärfen. Der Schritt spiegelt Brüssels umfassendere Bestrebungen wider, das Regelwerk in praktische Verpflichtungen umzusetzen, wobei das Risiko von Strafen besteht, wenn Unternehmen die Vorgaben nicht erfüllen.
Im jüngsten Schritt kündigte die Europäische Kommission an, dass sie ein sogenanntes Spezifikationsverfahren einleitet, das sich darauf konzentriert, wie Google die Anforderungen rund um die Interoperabilität und den Zugang zu wichtigen Diensten erfüllen soll. Nach Angaben der Kommission besteht das Ziel darin, sicherzustellen, dass Dritte auf vergleichbare Funktionen zugreifen können und dass der Wettbewerb nicht auf die größten Plattformen verlagert wird.
Auch wenn das Verfahren nicht mit einem herkömmlichen Kartellverfahren identisch ist, kann es doch zu verbindlichen Maßnahmen führen und als Grundlage für künftige Durchsetzungsmaßnahmen dienen. Sie können die Ankündigung der Kommission hier lesen.





