Die Klage von xAI gegen OpenAI wegen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen wurde von einem Bundesrichter abgewiesen. Die US-Bezirksrichterin Rita F. Lin entschied zugunsten von OpenAI und wies den Fall unter Vorbehalt ab, was bedeutet, dass xAI die Klage nicht erneut einreichen kann.
Das Urteil ergeht, nachdem xAI und Elon Musk ihre Behauptungen, OpenAI habe einen ehemaligen Mitarbeiter zum Diebstahl vertraulicher Informationen überredet, nicht untermauern konnten. Die Klage wurde im September 2025 eingeleitet, kurz nachdem xAI den ehemaligen Mitarbeiter wegen ähnlicher Vorwürfe verklagt hatte.
In seiner Verteidigung argumentierte OpenAI, es bestehe kein Zusammenhang zwischen dem Unternehmen und der angeblichen Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen, an denen ehemalige Mitarbeiter von xAI beteiligt seien. Der Bundesrichter hatte den Fall im Februar zunächst abgewiesen, sodass xAI seine Beschwerde ändern konnte. Nachdem xAI jedoch die geänderte Beschwerde eingereicht hatte, beantragte OpenAI eine erneute Abweisung, der Richter Lin stattgab.
Nach Ansicht des Richters hat xAI „keine ausreichende Behauptung eines Zusammenhangs zwischen OpenAI und der angeblichen Veruntreuung dargelegt“. Diese Entlassung stellt einen weiteren rechtlichen Rückschlag für Musk in Bezug auf OpenAI dar, da eine Jury zuvor entschieden hatte, dass seine Ansprüche wegen der Verletzung vertraglicher Vereinbarungen durch OpenAI verjährt seien.








