Die US-Bezirksrichterin Rita F. Lin hat die Klage von xAI wegen Geschäftsgeheimnissen gegen OpenAI abgewiesen. Der Richter entschied, dass in der Beschwerde von xAI kein direktes Fehlverhalten von OpenAI selbst behauptet wird. Stattdessen wird in der Klage das gesamte mutmaßliche Fehlverhalten acht ehemaligen xAI-Mitarbeitern zugeschrieben, die etwa zur gleichen Zeit zu OpenAI wechselten.
Konkrete Vorwürfe in der Klage betreffen zwei ehemalige Mitarbeiter, denen vorgeworfen wird, Quellcode gestohlen zu haben, während sie mit einem OpenAI-Personalvermittler in Kontakt standen. xAI behauptete nicht, dass der Personalvermittler diesen Diebstahl inszeniert habe. Zwei weitere ehemalige Mitarbeiter führten Berichten zufolge nach ihrem Ausscheiden Arbeitschats auf ihren Geräten. Berichten zufolge weigerte sich ein anderer Mitarbeiter, Bescheinigungen über vertrauliche Informationen vorzulegen. Ein fünfter ehemaliger Mitarbeiter versuchte angeblich, auf xAI-Einstellungs- und Rechenzentrumsoptimierungsinformationen zuzugreifen, nachdem er bereits bei OpenAI gearbeitet hatte, war jedoch erfolglos.
Richter Lin stellte fest, dass xAI nicht behauptet habe, dass OpenAI den Diebstahl geleitet habe oder dass gestohlene Geschäftsgeheimnisse tatsächlich bei OpenAI verwendet worden seien. Die Entlassung wurde mit Änderungserlaubnis gewährt, so dass xAI bis zum 17. März 2026 eine geänderte Beschwerde einreichen konnte.
Diese Klage ist Teil eines umfassenderen Konflikts zwischen den beiden Unternehmen. Elon Musk, ein früher OpenAI-Geldgeber, hat eine separate laufende Klage gegen OpenAI und Microsoft. Musk wirft OpenAI einen Verstoß gegen seinen gemeinnützigen Status vor und verlangt Schadensersatz in Höhe von 79 bis 134 Milliarden US-Dollar wegen angeblicher „unrechtmäßiger Gewinne“.








