Das US-Justizministerium hat eine Anschlussbeschwerde gegen das Herbsturteil eines Bundesrichters eingereicht, wonach Google seinen Chrome-Browser nicht verkaufen muss. Die Kartellbehörde kündigte die Klage gegen X an, und Bloomberg berichtete, dass eine Gruppe von Staaten plant, sich der Berufung anzuschließen.

Das DOJ hatte als Abhilfe im Kartellverfahren die Veräußerung von Chrome angestrebt. Der US-Bezirksrichter Amit Mehta lehnte den Antrag in seiner Entscheidung ab. „Die Kläger gingen zu weit, als sie die erzwungene Veräußerung dieser wichtigen Vermögenswerte forderten, die Google nicht dazu nutzte, rechtswidrige Beschränkungen durchzusetzen“, schrieb Mehta.

Mehta bestätigte Googles illegales Monopol bei allgemeinen Suchdiensten, verhängte jedoch andere Beschränkungen. Dazu gehört die Beendigung von Exklusivverträgen für den Vertrieb bestimmter Dienste und die Verpflichtung von Google, ausgewählte Suchdaten zehn Jahre lang mit Wettbewerbern zu teilen.

Google hat gegen diese Einschränkungen eigene Beschwerde eingelegt. Das Unternehmen strebt eine Reduzierung der Strafen an, während das DOJ härtere Maßnahmen anstrebt, einschließlich des Chrome-Verkaufs.

Die Berufungen folgen auf Mehtas Rechtsbehelfsentscheidung vom August 2024, nachdem er 2023 festgestellt hatte, dass Google durch Exklusivverträge mit Apple und anderen ein illegales Suchmonopol aufrechterhielt. Die Anschlussberufung zielt auf die Ablehnung struktureller Abhilfemaßnahmen wie die Veräußerung von Android oder Chrome ab.


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