Der US-Bezirksrichter Amit Mehta entschied, dass Google illegal ein Monopol bei der Online-Suche aufrechterhalten habe. Anstatt das Unternehmen aufzulösen, befahl er Google, seinen Suchindex und die Click-and-Query-Daten der Nutzer mit der Konkurrenz zu teilen. Ziel ist es, kleineren Unternehmen dabei zu helfen, konkurrierende Suchmaschinen zu entwickeln, ohne die Kosten für den Aufbau von Datenbanken von Grund auf zu tragen.
Allerdings hat die Weitergabe von Verhaltensdaten bei Befürwortern Datenschutzbedenken hervorgerufen. Google hat Bedenken hinsichtlich der Risiken geäußert, die mit der Weitergabe sensibler Suchanfragen einhergehen. Ein technischer Aufsichtsausschuss wird festlegen, welche Unternehmen für den Zugriff in Frage kommen, welche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind und wie die Daten verteilt werden. Dieses Komitee wird sechs Jahre lang tätig sein und aus Vertretern des Justizministeriums, von Google und unabhängigen Experten bestehen.
Eine vorgeschlagene Schutzmaßnahme besteht darin, den Zugriff auf bestimmte Abfragen einzuschränken, um die Privatsphäre der Benutzer zu schützen. Das Justizministerium argumentiert, dass die Exklusivvereinbarungen von Google Konkurrenten ausschließen und seinen monopolistischen Vorteil verstärken. Der Zeitplan für die Umsetzung des Urteils ist ungewiss, da es durch Berufungen zu Verzögerungen kommen könnte.
Der aktuelle Schwerpunkt der Debatte liegt auf der Frage, wie sich der Aufsichtsprozess entwickeln wird und ob Datenschutzbedenken effektiv gehandhabt werden können. Dieses Urteil stellt einen seltenen Test für die Durchsetzung des Kartellrechts in der digitalen Wirtschaft dar und wirft Fragen zur Sicherheit personenbezogener Daten auf.







