Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat Apple eine gerichtliche Anfechtung gegen Vorschriften der Europäischen Union verloren, die das Unternehmen als „Gatekeeper“ einstufen. Daher muss Apple gemäß dem Digital Markets Act (DMA) der Union weiterhin zulassen, dass konkurrierende Dienste mit seinen fünf App-Stores zusammenarbeiten. Das Gericht hielt auch Apples Einwände im Zusammenhang mit einer EU-Untersuchung seines iMessage-Dienstes für „unzulässig“.

Apple hat den DMA aus drei Gründen angefochten. Eine Herausforderung bestand darin, dass konkurrierende Hardware, einschließlich Ohrhörer und Smartwatches, mit dem iPhone kompatibel sein musste, was nach Angaben des Unternehmens Sicherheitsrisiken mit sich brachte. Der zweite Einwand betraf die Einstufung als „Gatekeeper“ in den verschiedenen App-Stores, darunter iOS, macOS, watchOS, iPadOS und tvOS. Die dritte Beschwerde richtete sich gegen die Untersuchung der EU-Kommission, ob iMessage als abgedeckter Dienst eingestuft werden sollte.

Das Gericht lehnte Apples Einspruch bezüglich der iMessage-Untersuchung ab, bestätigte jedoch die Schlussfolgerung der EU, dass alle fünf App-Stores im Rahmen des DMA als ein einziger Kernplattformdienst betrachtet werden sollten. Das Urteil sieht vor, dass Apple seinen Konkurrenten freien Zugang zu seinen App-Stores gewährt und verbietet dem Unternehmen, seine Dienste gegenüber denen der Wettbewerber zu bevorzugen.

Apple äußerte seine Ablehnung des Urteils, hat jedoch noch keine Pläne für eine Berufung bekannt gegeben. „Wir sind fest davon überzeugt, dass das Mandat des DMA über das Gesetzmäßige und Verhältnismäßige hinausgeht und die Gefahr besteht, dass der jahrzehntelange Schutz der Privatsphäre und der Sicherheit, den wir aufgebaut haben, zu untergraben droht und unsere Benutzer neuen Risiken ausgesetzt werden“, erklärte ein Apple-Sprecher. Der Sprecher betonte das Engagement des Unternehmens für Innovation und Datenschutz für seine europäischen Kunden.

In den jüngsten Entwicklungen hat Apple Verzögerungen bei der Einführung seines KI-Assistenten Siri in der EU auf die Einhaltung des DMA zurückgeführt. Darüber hinaus führten Apple-Chef Tim Cook und Europa-Technologiechef Henna Virkkunen kürzlich eine „konstruktive“ Diskussion zu diesen Themen, wie ein Sprecher der EU-Kommission beschrieb.

Apple sieht sich weiterhin mit zwei anhängigen Klagen vor EU-Gerichten konfrontiert. Zum einen geht es um eine Anfechtung der Richtlinie der EU-Kommission, iOS für Drittentwickler zu öffnen, zum anderen um eine Berufung wegen einer Geldstrafe von 500 Millionen Euro wegen Anti-Steering-Verstößen, die im April letzten Jahres verhängt wurde.


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