Die Europäische Kommission hat am 16. Juli zwei verbindliche Entscheidungen erlassen, in denen Google verpflichtet wird, konkurrierenden KI-Assistenten den gleichen Zugriff auf Android-Systemfunktionen zu gewähren und anonymisierte Suchdaten mit konkurrierenden Diensten zu teilen. Die erste Entscheidung schreibt Google vor, 11 Android-Funktionen für KI-Dienste von Drittanbietern verfügbar zu machen, sodass Benutzer konkurrierende Assistenten mithilfe von Sprachbefehlen aktivieren und Aufgaben wie die Buchung von Taxis und den Empfang von Antwortvorschlägen in Messaging-Apps ausführen können. Darüber hinaus verfügen konkurrierende Dienste über einen Zugriff auf das KI-Modell auf dem Gerät, die Ausführung von Hintergrundaufgaben und einen Bildschirmkontext, der dem von Googles eigenem Gemini-Dienst ebenbürtig ist.

Die meisten Änderungen müssen bis zum 1. August 2027 umgesetzt sein. Die gleichzeitige Wake-Word-Unterstützung – die es ermöglicht, mehrere Assistenten durch unterschiedliche Phrasen auszulösen – soll bis August 2028 abgeschlossen sein. Außerdem muss Google bis Februar 2027 Entwürfe von Berechtigungsbedingungen für sensible Funktionen veröffentlichen und ab Mai 2027 Bewerbungen konkurrierender Entwickler annehmen.

Die zweite Entscheidung verpflichtet Google, berechtigten Drittanbieter-Suchmaschinen und KI-Chatbots ab Januar 2027 Zugriff auf bestimmte Kategorien anonymisierter Daten zu gewähren. Dies umfasst eine mehrstufige Anonymisierungsstrategie, einen Preisrahmen und einen Antragsüberprüfungsprozess zur Bewertung der mit Bewerbern verbundenen Cybersicherheitsrisiken. Die Kommission erklärte, dass diese Bestimmungen darauf abzielen, „die Wettbewerbsbedingungen auf dem Suchdatenmarkt neu auszugleichen“.

Als Reaktion darauf kritisierte Sameer Samat, Android-Präsident von Google, das Vorgehen der Europäischen Kommission und behauptete, dass die Regeln die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer gefährden könnten. Er stellte fest, dass Benutzer bereits die Möglichkeit haben, die Assistenzdienste auf ihren Geräten zu wechseln. Die Entscheidungen sind rechtsverbindlich, enthalten jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine Feststellungen zu Verstößen oder die Verhängung von Geldbußen; Allerdings könnte die Kommission bei künftiger Nichteinhaltung Strafen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes von Google verhängen.


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